
Hate Speech (englisch für Hassrede) bezeichnet nach der Definition Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eine Reihe menschenverachtender Aussagen, die sich auf unterschiedliche Merkmale beziehen, etwa Hautfarbe, Herkunft, Sexualität, Geschlecht, Behinderung, sozialen Status/Einkommensverhältnisse oder Religion. Dabei zielt Hassrede auf die Herabwürdigung ganzer Menschengruppen oder die Überhöhung der eigenen(vermeintlichen) Gruppe ab.1
Problemaufriss
Wer in sozialen Netzwerken beleidigt wird, hat juristisch mehrere Handlungsoptionen. Dazu zählen die Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Polizei und/oder Staatsanwaltschaft oder die zivilrechtliche Durchsetzung unter Zuhilfenahme von Rechtsanwält*innen.
Dieser Beitrag befasst sich mit einem Stolperstein der zivilrechtlichen Durchsetzung. Hier müssen Betroffene von ehrverletzenden Delikten zunächst eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits in einem Schiedsstellenverfahren durchlaufen.
Die Streitschlichtung bei Hate Speech anwendbar?
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