Sachsen-Anhalt auf Platz 7 der bundesweiten Vergleichsstudie „#KeinNetzfürHass“

Hate Speech ist ein globales Phänomen, dem in den Bundesländern mit sehr unterschiedlichen Maßnahmen begegnet wird. In einer ersten bundesweiten Vergleichsstudie „#KeinNetzfürHass“ hat das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) Jena untersucht, wie die Bundesländer gegen Hasskriminalität im Internet vorgehen. Sachsen-Anhalt belegt dabei den Platz 7.

Im Auftrag der Demokratie-Stiftung Campact und der Amadeu Antonio Stiftung wurden dafür die zuständigen Ministerien aller 16 Bundesländer zu bestehenden Aktivitäten und geplanten Vorhaben befragt. Victoria Gulde, Koordinatorin der Studie bei Campact urteilt: „Sachsen-Anhalt befindet sich auf einem guten Weg, insbesondere bei der Unterstützung von Betroffenen. Dringend nachbessern muss die Regierung aber bei der polizeilichen Ermittlung und konsequenten Verfolgung von Hasspostings – am besten noch vor den Wahlen im Juni.“

Im Bereich Bildung würdigt die Studie besonders die Konterbunt-App der Landeszentrale für politische Bildung.

Im Bereich der Opferberatung kann Sachsen-Anhalt mit einer Zusatzförderung der Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und dem Projekt Fairsprechen zur Beratung für Betroffene von Hate Speech punkten.

Darüber hinaus fördert das Land Fortbildungen für Fachkräfte und thematische Angebote im außerschulischen Bereich für Kinder und Jugendliche. Eine Kampagne gegen Hass und Hetze befand sich zum Befragungszeitraum in Planung.

Die Studie hebt hervor, dass 2020 in allen Staatsanwaltschaften des Landes bereits ein Sonderdezernat für Cybercrime eingerichtet war.

Matthias Quent, Direktor des IDZ in Jena, betont: „Die durchgeführte Studie zeigt, dass überall in Deutschland neue Strukturen zur Bekämpfung von Hate Speech entstehen. Sie belegt aber auch, dass viele Länder im Kampf gegen Hass im Netz erst am Anfang stehen – es bleibt viel zu tun.“

Notwendig sind – so die Autor*innen der Studie – vor allem stärkere Strukturen, Vereinbarungen zwischen Medieninstituten, Staatsanwaltschaften und nichtstaatlichen Organisationen zur Weiterleitung von Hasspostings sowie verpflichtende Fortbildungsangebote in Schule, Justiz, Polizei und für Medienmachende.

 

Hier eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Bereiche für Sachsen-Anhalt:

Ressortübergreifende Maßnahmen und landesweite Aufgaben – Sachsen-Anhalt auf dem 3. Platz

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Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

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Beratungsstelle gegen Hass im Netz

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ehrenamtliche Landesopferbeauftragte

keine ministeriumsübergreifende Initiativen

keine für Hate Speech oder Hasskriminalität im Internet beauftragten Person

keine für Opfer von Hass im Netz beauftragte Person

Bildung und Wissenschaft – Sachsen-Anhalt auf dem 6. Platz

 

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Fortbildungen für Fachkräfte

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außerschulische Angebote für junge Menschen

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Fortbildungen für Lehrkräfte

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Thema Teil des Schullehrplans

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Beratungsangebote für betroffene Schüler*innen

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Konterbunt-App

keine beauftragte Person für das Themenfeld Hate Speech für den gesamten Bildungsbereich

keine beauftragte Person für das Themenfeld Hate Speech für die Schule

keine Forschung im Bereich Hate Speech im Internet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fairsprechen berät kostenlos von Hass im Netz Betroffene, informiert zu Hate Speech und bildet Fachkräfte fort. Weitere Informationen zu Beratung und Angeboten gibt es unter www.fairsprechen.net oder Telefon 03 91 / 503 76 41.

Hier geht es  zu unseren Fortbildungsangeboten.

Anzeigen und polizeiliche Ermittlungen – Sachsen-Anhalt auf dem 7. Platz

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Existenz einer dauerhafte Ermittlungsgruppe gegen Hass und Hetze im Netz

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Suche der Polizei  auf eigene Initiative hin nach entsprechenden Delikten (Online-Streife)

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Online-Anzeige anonym bei der Polizei möglich

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fakultative Fortbildungen zu Hate Speech bei der Polizei

keine spezifische inhaltliche Fokussierung auf das Thema Hate Speech im Internet bei der Polizeiausbildung bzw. Studium, lediglich randständige Auseinandersetzung.

keine thematisch speziell beauftragte Person oder geschulte Ansprechpartner*innen für Opfer von Hate Speech im Internet bei der Polizei

keine eigene behördlich verantworteten Meldeplattform

keine Kooperationen der Polizei mit nichtstaatlichen Meldestellen

keine Vereinbarungen zwischen Polizei und Medien zur Weiterleitung von Hasspostings

keine Prüfung auf Jugendgefährdung oder Entwicklungsbeeinträchtigung

keine Vereinbarungen zwischen Polizei und Medien zur Weiterleitung von Hasspostings

 

 

 

Juristische Aufarbeitung – Sachsen-Anhalt auf dem 7. Platz

 

 

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fakultative Fortbildungen zu Hate Speech bei der Justiz

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Koordinierungsstelle Cybercrime für das BKA und die LKAs der Länder

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Koordinierung von allen Hasskriminalitätsfällen bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg

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in allen Staatsanwaltschaften Sachsen-Anhalts Sonderdezernat für Cybercrime

verpflichtende Fortbildungsangebote in Planung.

Prüfung von Vereinbarungen mit Medieninstitutionen zur direkten Weiterleitung von Hate Speech-Inhalten an die Staatsanwaltschaften

kein Beauftragte*r für den Justizbereich

 Spezialisierte Strukturen für Strafverfolgung Hate Speech oder Hasskriminalität fehlen

keine Absprachen mit nichtstaatlichen Meldeplattformen zur Weiterleitung von Hate Speech-Inhalten

keine statistische Angaben zu Verurteilungen bezüglich Hasses im Netz oder Anwendung des Paragrafen § 46 Abs. 2 StGB (Strafverschärfung)