Archiv des Autors: Andy Staudte

Weitere Gesetzesänderung in Kraft getreten!

Im Oktober 2021 sind nunmehr weitere Änderungen zur Bekämpfung von Hate Speech und deren Handlungen in Kraft getreten. Hierüber hatten wir bereits auf unserer Seite berichtet.

Das Strafgesetzbuch ist um den Tatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ § 192a StGB bereichert worden. 

Eine weitere Änderung seit dem 01.10.2021 betrifft die sozialen Netzwerke  § 1 Abs. 1 NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz).

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Instagram mit neuer „Limitieren-Funktion“, um Hate Speech auszublenden

Eine neue Funktion bei Instagram soll insbesondere jene schützen, die sich „einer Flut von beleidigenden Kommentaren oder Direktnachrichten ausgesetzt sehen oder Derartiges erwarten“. So lassen sich automatisch Kommentare und Nachrichtenanfragen von Personen auszublenden, die einem nicht oder erst seit Kurzem folgen.

Ziel ist dabei eine Unterstützung von Betroffenen von Hass im Netz. Die mit massiven Belästigungen einhergehende Überforderungssituation soll abgebaut werden; gleichzeitig können Nutzer*innen weiter mit der langjährigen Community in Kontakt bleiben. Sie können entscheiden, wer und wie lange jemand eingeschränkt werden soll. Die Funktion befindet sich in den  Einstellungen im Bereich „Privatsphäre“.

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Fairsprechen beim Familienhaus in Magdeburg zu Gast

 

Mit wichtigen Tipps und Ratschlägen zum Thema Hass im Netz war unser Rechtsreferent Andy Staudte beim Familienhaus in Magdeburg zu Gast. Dabei ging es um rechtliche Fragen, aber auch was man als Betroffener von Hass und Hetze im Netz speziell tun kann. Zudem wurden verschiedene spezielle Anlaufstellen für Betroffene präsentiert. 

 

Zum Video: [20:42min]

Vielen lieben Dank für das tolle Interview!

 

 

 

§ 192a StGB-E verhetzende Beleidigung als Mittel gegen Hass im Netz

Der neue Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung (als neuer § 192a StGBsoll Personen und Gruppen schützen, die unter anderem aufgrund ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden.

Dabei geht es konkret um hetzerische Nachrichten, die direkt an die Betroffenen gerichtet werden. Diese werden von den bestehenden Strafvorschriften meist nicht erfasst. Eine Volksverhetzung liegt zumeist nicht vor, weil die Nachricht nicht öffentlich verbreitet wird.

Für eine strafbare Beleidigung ist ein konkreter Bezug zu der betroffenen Person erforderlich. Der Strafrahmen bei verhetzenden Beleidigungen soll bei Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen.

Fazit: Ein wichtiger Schritt der Strafbarkeitslücken zu schließen vermag! Hierdurch wird die Zuleitung volksverhetzender Inhalte auch im Zwei-Personen-Verhältnis unter Strafe gestellt.

Freischaltung des Portals „Stark im Amt“

57 Prozent der Bürgermeister/innen gaben in einer Forsa-Umfrage im Jahr 2021 an, dass sie Beleidigungen, Bedrohungen oder sogar tätlichen Angriffen ausgesetzt sind.

Mit der Website „Stark im Amt“, eine Initiative der Körber-Stiftung in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund wird für gewählte Kommunalpolitikerinnen und -politiker, ob ehren- oder hauptamtlich, genauso wie Hilfesuchende aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld eine zentrales Portal geschaffen um sich gegen Hass und Hetze im Netz zur Wehr zu setzen.

Das Portal versteht sich als Lotse und soll für alle aus dieser Gruppe Handlungsoptionen und Kontakte aufzeigen, um die Herausforderung eines Angriffs zu meistern und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Auch werden Wege der Prävention aufgezeigt. Gleichzeitig will das Portal das öffentliche Bewusstsein für die Lage der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker stärken und zeigen, wie wichtig es ist, solidarisch zusammenzustehen.

Zugleich sind wir als Netzwerkpartner gelistet !

 

Hamburg will effektiver gegen Hass im Netz vorgehen!

Mit der Koordinierungsstelle OHNe Hass der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz gibt es nun eine weitere Stelle für NGOs, Medienunternehmen, Interessenverbände und Beratungsstellen, strafbare Inhalte zu melden.

Über das Angebot „Hasskommentare im Internet melden“  besteht nun die Möglichkeit Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Die üblichen Funktionen wie Screenshots, Bild- und Videodateien hochzuladen ist ebenfalls mit dabei.

Ziel ist dabei die strafrechtliche Verfolgung der Täter*innen effektiver zu gewährleisten.

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Instagram will Filter zum Schutz vor Hate Speech in Direktnachrichten einführen

Filter sind in sozialen Netzwerken keine Neuheit. Auf Direktnachrichten hatten die Filterregelungen bislang keinen Einfluss. Das könnte sich nunmehr ändern.

Mit der neuen Funktion will Instagram mittels Filtern den Schutz vor Hass und Hetze in Direktnachrichten ein Ende bereiten.

Wie soll das funktionieren? 

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