Seit 01.01.2020 ist bei der Generalstaatsanwaltschaft München Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb zentral für ganz Bayern als Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt.
In dieser Funktion koordiniert und unterstützt Oberstaatsanwalt Hartleb die Arbeit der 22 Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die strafrechtliche Bearbeitung von Verfahren, die Hass und Hetze im Internet zum Gegenstand haben. Dabei kommt der Hass im Netz vorwiegend aus dem rechten Spektrum.
Seit Hartlebs Amtsantritt haben die Behörden 1.648 Verfahren wegen Hass-Postings im Internet eingeleitet.
Quellen: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/generalstaatsanwaltschaft/muenchen/spezial_4.php