Im Oktober 2021 sind nunmehr weitere Änderungen zur Bekämpfung von Hate Speech und deren Handlungen in Kraft getreten. Hierüber hatten wir bereits auf unserer Seite berichtet.
Das Strafgesetzbuch ist um den Tatbestand der „verhetzenden Beleidigung“ § 192a StGB bereichert worden.
Eine weitere Änderung seit dem 01.10.2021 betrifft die sozialen Netzwerke § 1 Abs. 1 NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz).