Das Gesetz gegen digitale Gewalt kommt!

Die Ampelkoalition hat ein Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt, das richterlich angeordnete Accountsperren und verbesserte Auskunftsrechte vorsieht.

Dies soll Betroffenen, die wiederholt beleidigenden, bedrohlichen oder auf andere Weise rechtsverletzenden Kommentaren ausgesetzt sind, besser helfen, sich effektiv gegen diese zur Wehr zu setzen.

Die Anordnung der Accountsperren soll an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein, wie zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit der Sperre sowie eine zeitliche Begrenzung. Es handelt sich um ein Verfahren zwischen der betroffenen Person und der jeweiligen Plattform vor den Landgerichten. Es dient insbesondere dazu, “notorische Rechtsverletzer” zu stoppen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Eckpunktepapiers ist die Ausweitung und Stärkung der privaten Auskunftsrechte. Betroffene sollen schneller und besser an Daten von Accountinhabern gelangen, insbesondere durch die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen. Bisher war dies nur in Bezug auf Bestandsdaten möglich. Die Auskunftsrechte sollen zukünftig auch in Fällen einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte gelten, wie beispielsweise bei unzutreffenden Restaurantkritiken. Außerdem sollen keine Gerichtskosten erhoben werden.

Zudem soll eine inländische Zustellungsbevollmächtigte weiterhin die Kommunikation zwischen Betroffenen und Diensteanbietern erleichtern. Das Eckpunktepapier sieht hierfür eine Nachfolgeregelung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vor, das mit Inkrafttreten des Digital Service Act (DSA) aufgehoben wird. Dies soll dann neuerdings sogar für das vorgerichtliche Verfahren gelten.

Wir begrüßen das Papier als Vorstoß in eine richtige Richtung. Es erkennt an, dass die Ausgestaltung des gegenwärtigen Rechts zur effektiven Durchsetzung der Rechte von Betroffenen nicht ausreicht. Somit können die geplanten Änderungen Betroffenen tatsächlich helfen. Dies gilt insbesondere für das erweiterte Auskunftsverfahren. Unverändert bleibt es jedoch schwierig, gegen Täter*innen vorzugehen, die nicht wiederholt die gleiche Person angreifen. In den meisten Fällen von volksverhetzenden Aussagen dürfte das gar der Regelfall sein. Auch eine Besserung der zu inkonsequenten Strafverfolgung in Bezug auf strafbare Äußerungen im Netz ist allein durch dieses Gesetz nicht zu erwarten. 

Expert*innen aus der Zivilgesellschaft können bis zum 26. Mai 2023 zum Eckpunktepapier Stellung nehmen. Auch wir werden unsere Bedenken mitteilen. Ein Referentenentwurf soll dann in der zweiten Jahreshälfte 2023 folgen.