Wie verschiedenen Presseberichten (bspw. Tagesschau) zu entnehmen ist, hat die vollständige Verweigerung jeglicher Kooperation von Telegram mit den staatlichen Behörden nun endlich Konsequenzen: Über fünf Millionen Euro Bußgeld soll die Plattform danach insgesamt zahlen.
Diese Entscheidung ist überfällig. Denn schon seit Jahren ist Telegram dafür bekannt, seiner besonderen Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe vorzugehen, nicht nachzukommen.
Hintergrund sind vorsätzliche Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Konkret wurde zum einen die fehlende Vorhaltung von effektiven Meldewegen (Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro) sowie die Nichtbenennung von Zustellungsbevollmächtigten (Bußgeld in Höhe von 875.000 Euro) geahndet.
Damit kommt hier eine Bußgeldsumme zustande, die sogar über dem eigentlichen Maximalsatz in Höhe von fünf Millionen Euro (§ 4 Abs. 2 NetzDG) liegt.
Wir freuen uns sehr, dass das Bundesamt für Justiz nun die erforderliche Härte gegenüber Plattformen zeigt, die sich nicht gesetzeskonform verhalten.
Denn das Zeigen von Entschlossenheit im Kampf gegen Hass im Netz ist außerordentlich wichtig.
Dabei bleibt es abzuwarten, ob die Bußgelder Wirkung zeigen und Telegram zur Kooperation zwingen werden. Denn zum einen sitzt das Unternehmen weiterhin im Ausland, was die Durchsetzung schwierig macht. Selbst wenn dies gelingt, mag man durchaus bezweifeln, ob angesichts des Werts des Dienstes in Höhe von etwa 30 Milliarden Dollar fünf Millionen Euro genug „weh tun“.
Aber es zeigt uns und den Betroffenen von Hasskriminalität im Netz, dass Justiz, Verwaltung und Politik anfangen, das Problem wirklich ernst zu nehmen.
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig.